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KI-Video für eine Oktober-Aktion planen: Kennzeichnung und Faktencheck in vier Schritten
KI-Video für eine Oktober-Aktion planen: Kennzeichnung und Faktencheck in vier Schritten
Ein Video für eine Oktober-Aktion sollte zuerst als überprüfbare Ankündigung geplant werden: Was findet tatsächlich statt, was ist nur eine gestaltete Szene und woran erkennt das Publikum den Unterschied? Legen Sie die bestätigten Veranstaltungsdaten fest, bevor Sie Bilder, Stimme oder Text mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellen. Wenn eine realistisch wirkende Szene einen echten Ort, eine echte Person oder ein Ereignis vortäuschen könnte, prüfen Sie die Kennzeichnung besonders sorgfältig. Ein Hinweis auf KI ersetzt keinen Faktencheck.
Dieser Leitfaden richtet sich an Teams, die etwa einen kurzen Clip für ein Herbstfest, einen Aktionsverkauf oder eine Kulturveranstaltung in Deutschland oder der EU vorbereiten. Er beschreibt vier Arbeitsphasen vom ersten Briefing bis zur Freigabe. Stand der Rechts- und Plattformhinweise: September 2026. Ob im Einzelfall eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht greift, hängt vom konkreten Inhalt und seinem Veröffentlichungskontext ab.
1. Vorbereiten: Fakten und erfundene Szenen trennen
Erstellen Sie eine kurze Liste verbindlicher Angaben: Veranstalter, offizieller Name der Aktion, Datum einschließlich Jahr, Uhrzeit, Zeitzone bei überregionaler Teilnahme, Ort oder URL, Preis, Teilnahmebedingungen und Kontaktstelle. Halten Sie zu jeder Angabe die Primärquelle fest, etwa die freigegebene Veranstaltungsseite, den bestätigten Vertrag mit dem Veranstaltungsort oder die eigene Preisfreigabe. Ein Modell darf Formulierungen vorschlagen, aber keine dieser Tatsachen bestätigen.
Daneben steht ein Storyboard: eine Folge kleiner Bildentwürfe, die zeigt, welche Einstellung wann erscheint. Markieren Sie jede Einstellung als echte Aufnahme, bearbeitete Aufnahme oder vollständig entworfene Szene. Diese Einteilung hilft später bei Kennzeichnung und Quellenprüfung. Beispiel: Ein Clip beginnt mit einer stimmungsvollen Parkansicht im Oktober. Wenn der Park nur eine frei erfundene Kulisse ist, darf die Sprecherstimme nicht behaupten, genau dort finde die reale Veranstaltung statt.
Prüfen Sie bereits im Briefing, ob Bilder oder Stimmen erkennbarer Menschen verwendet werden und ob die erforderlichen Freigaben für den geplanten Einsatz vorliegen. Notieren Sie auch Musik, Logos und fremdes Material mit ihren Nutzungsrechten. Ein synthetischer Clip ist keine automatische Erlaubnis, eine Person werbend auftreten zu lassen oder ein fremdes Werk einzubauen.
Vier kleine Motive unter einer Parkansicht veranschaulichen die Reihenfolge der Einstellungen; die freien Notizkarten eignen sich für bestätigte Angaben und Quellen.
2. Produzieren: Bild und Aussage getrennt kontrollieren
Erstellen Sie zunächst einen kurzen Rohschnitt. Ein Rohschnitt ist die erste Zusammensetzung von Bild, Ton und Text vor der endgültigen Gestaltung. Geben Sie für jede Einstellung an, was sie vermitteln soll: Herbststimmung, reale Außenansicht des Veranstaltungsorts oder konkrete Information zu Tickets. Je genauer die Funktion, desto leichter erkennen Sie eine problematische Abweichung.
Vergleichen Sie realistische künstliche Szenen mit vorhandenem Originalmaterial. Ein Modell kann einer frei entworfenen Parkkulisse Gebäude, Schilder oder Details hinzufügen, die wie ein echter Ort wirken. Prüfen Sie nicht nur den eingeblendeten Text, sondern auch Hintergrund, Stimme und Übergänge. Ein ausgedachter Ort sollte nicht durch Schnitt, Kartenmarkierung oder Sprechertext als authentische Aufnahme Ihrer Veranstaltung erscheinen. Zeigen Sie bei Bedarf eine tatsächlich freigegebene Aufnahme des realen Orts und kennzeichnen Sie die fiktionale Szene separat.
Verwenden Sie für Datum, Eintritt und Adresse editierbare Textfelder im Schnittprojekt. So lässt sich eine Korrektur an einer Stelle nachvollziehbar auf alle Formate übertragen. Vor der Veröffentlichung sollten eine zweite Person und, falls notwendig, die zuständige Stelle die Aussagen im fertigen Video hören und lesen. Eine optisch plausible Szene kann sachlich falsche Untertitel enthalten.
Die Gegenüberstellung macht sichtbar, wie Licht und Stimmung einer Szene verändert werden können; der Schnitt allein bestätigt keinen realen Aufnahmeort.
3. Kennzeichnen: Was das Publikum tatsächlich sehen muss
Ein Deepfake im Sinne des EU-AI-Acts ist ein mit KI erzeugter oder veränderter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt erscheinen kann. Das ist enger als „jedes Video, bei dem KI geholfen hat“. Nach Artikel 50 des EU-AI-Acts müssen diejenigen, die ein KI-System für solche Inhalte einsetzen, die künstliche Erzeugung oder Veränderung offenlegen. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke ist eine angemessene Offenlegung vorgesehen, die den Werkgenuss nicht beeinträchtigt.
Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Die Erläuterungen der Europäischen Kommission unterscheiden die Pflichten des Systemanbieters für maschinenlesbare Markierungen von der Offenlegungspflicht der professionellen Nutzer solcher Systeme gegenüber Menschen. Eine unsichtbare Dateimarkierung allein genügt für eine erforderliche Offenlegung gegenüber Zuschauenden nicht. Der Hinweis muss klar wahrnehmbar und spätestens bei der ersten Begegnung mit dem betreffenden Inhalt verfügbar sein. Eine rein dekorative, eindeutig fantastische Animation fällt nicht automatisch unter dieselbe Deepfake-Regel wie eine scheinbar dokumentarische Aufnahme eines existierenden Orts.
Für die geplante Parksequenz wäre eine gut lesbare Einblendung wie „KI-generierte Szene“ eine verständliche redaktionelle Lösung, wenn sonst der Eindruck einer echten Aufnahme entstehen könnte. Prüfen Sie die Darstellung ohne Ton und auf einem kleinen Bildschirm. Bei einer realen Person, deren Äußerung künstlich nachgebildet wird, sollte die Offenlegung ebenso eindeutig sein; eine winzige Zeile am Ende ist kein verlässlicher Ersatz für einen rechtzeitigen Hinweis. Der EU-Praxiskodex zur Transparenz ist freiwillig, die einschlägigen Pflichten aus Artikel 50 sind es nicht.
Prüfen Sie zusätzlich die Plattformvorgaben. YouTube verlangt von Erstellern die Offenlegung, wenn KI fotorealistische Inhalte wesentlich verändert oder erzeugt, etwa eine realistisch wirkende Szene zeigt, die nicht stattgefunden hat. Die Einstellung „AI use“ erfolgt beim Upload in YouTube Studio. Unwesentliche ästhetische Korrekturen behandelt YouTube anders. Eine Plattformkennzeichnung und ein sichtbarer Hinweis im Video erfüllen unterschiedliche Zwecke; prüfen Sie beide für den tatsächlichen Veröffentlichungskanal.
Die Kennzeichnung steht direkt auf der Parksequenz und kann daher beim ersten Ansehen wahrgenommen werden.
4. Fakten prüfen und die veröffentlichte Fassung abnehmen
Sehen Sie den exportierten Clip komplett an, nicht nur die Projektvorschau. Vergleichen Sie jede konkrete Behauptung mit der gespeicherten Primärquelle: Datum, Wochentag, Beginn und Ende, Ort, Eintritt, Verfügbarkeit, Beteiligte und Link zum Angebot. Bei zeitlich begrenzten Oktober-Aktionen sind alte Preisgrafiken oder verlegte Termine besonders leicht zu übersehen. Öffnen Sie den Ziel-Link selbst und prüfen Sie, ob die Landingpage dieselben Angaben enthält. Vermeiden Sie unbelegte Zusätze wie „ausverkauft“, „größtes Fest“ oder „nur heute“.
In Deutschland ist außerdem das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen in § 5 UWG relevant. Ein KI-Hinweis macht eine falsche Preis- oder Ortsangabe nicht richtig. Halten Sie die überprüfte Version mit Datum der Freigabe fest und kontrollieren Sie die exportierten Fassungen für Hochformat, Querformat und Untertitel getrennt.
Kontrollpunkt
Frage vor der Freigabe
Beleg
Termin und Ort
Stimmen Jahr, Uhrzeit, Anschrift und Link?
Bestätigte Veranstaltungsseite oder interne Freigabe
Bild und Ton
Wird eine erfundene Szene als reale Aufnahme verstanden?
Storyboard und Vergleich mit Originalmaterial
Kennzeichnung
Ist ein erforderlicher Hinweis rechtzeitig und lesbar?
Test des fertigen Clips auf Mobilgerät
Rechte
Sind Person, Stimme, Musik und Logo freigegeben?
Dokumentierte Erlaubnis und Lizenz
Plattform
Sind die Angaben beim Upload passend gesetzt?
Prüfung der aktuellen Upload-Maske
Die drei Prüffelder erinnern daran, Aussagen des exportierten Videos mit bestätigten Angaben abzugleichen.
Häufige Fehler zum Schluss vermeiden
Verwechseln Sie eine maschinenlesbare Kennzeichnung der Datei nicht mit einem für Menschen erkennbaren Hinweis. Übernehmen Sie keine Orts- oder Preisangabe aus einem Prompt als Tatsache. Prüfen Sie auch nicht allein den ersten Frame: Eine irreführende Aussage kann erst im Voice-over oder am Ende auftauchen. Und behandeln Sie eine Freigabe für ein Foto nicht automatisch als Freigabe für eine nachgebildete Stimme.
Wenn der rechtliche Grenzfall unklar bleibt, dokumentieren Sie die konkrete Szene, ihre Ähnlichkeit zu einem echten Ort oder einer Person und die erwartete Wahrnehmung des Publikums. Holen Sie für die geplante Veröffentlichung eine zuständige rechtliche Prüfung ein. Für ein kleines Team bleibt die praktische Reihenfolge einfach: Fakten fixieren, Szenen zuordnen, erforderliche Hinweise sichtbar machen, den vollständigen Export gegen die Quellen prüfen und erst dann veröffentlichen.